S V E N M O E L L E K E N . D E

Momentchen noch

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sven Mölleken | Trainer – Coach – Speaker

 

 

1.     Geltungsbereich

1.1   Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Sven Mölleken (Auftragnehmer) nach diesem Vertrag mit seinem Auftraggeber, nachstehend “Kunden” genannt.

1.2   Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 3 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

1.3   Diese AGB von Sven Mölleken haben Vorrang gegenüber anderslautenden AGB des Auftraggebers.

2.     Vertragsgegenstand

2.1   Sven Mölleken bietet Trainings, Coachings und Vorträge an. Die Teilnehmerzahl richtet sich nach der im Angebot benannten Größe. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung der Leistung sind individuell in jedem Einzelangebot aufgelistet.

2.2   Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung sind die Tätigkeiten als Trainer, Coach und Speaker. Eine genaue Spezifikation der Leistung, Dauer und Umfang sind im Angebot aufgeführt und durch dessen Annahme durch Auftraggeber und Auftragnehmer bestätigt.

2.3   Der Auftragnehmer erbringt die Leistung selbst. Bei Bedarf können einzelne Themenbereiche durch freie Mitarbeiter durchgeführt werden.

3.     Zustandekommen des Vertrages

3.1   Ein Vertrag mit Sven Mölleken kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung des Angebotes durch den Auftraggeber per E-Mail, auf dem Postweg oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Bestätigung.

3.2   Der Auftraggeber erhält nach Eingang seiner Beauftragung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.

3.3   Die Beauftragung ist verbindlich und kann nicht für gegenstandslos erklärt werden.

4.     Vertragsdauer und Vergütung

4.1   Erstgespräche zur Abstimmung und Bedarfsermittlung im Vorfeld zu einer Angebotserstellung und Abstimmung erfolgen unentgeltlich, sofern sie telefonisch oder per Videocall durchgeführt werden.

4.2   Der Vertrag beginnt mit der Annahme durch Auftraggeber und Auftragnehmer und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.3   Für weiterführende Gespräche, die über die vertragliche Vereinbarung hinausgehen, oder im Bedarfsfall mit Dritten geführt werden müssen, behält sich der Auftragnehmer vor, ein Tageshonorar für jeden angefangenen Tag zu berechnen.

4.5   Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil des Vertrages sind, werden nach Aufwand und mit einem Handling-Aufschlag von 25% berechnet.

4.6   Für Leistungen, die nicht durch ein Pauschalangebot abgedeckt sind, werden im Bedarfsfall folgende Zuschläge berechnet:

                 Samstag + 25% auf das vereinbarte Honorar

                 Sonn- und Feiertags + 50% auf das vereinbarte Honorar

4.7   Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers sind Nettobeträge und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer

5.     Leistungsumfang, nicht in Anspruch genommenen Leistungen und Stornierung

5.1   Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

5.2   Werden einzelne Leistungen durch einen Auftragnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Auftragnehmer vor, die gesamte Honorar in Rechnung zu stellen.

5.3   Die Stornierung oder Verschiebung durch den Auftraggeber muss schriftlich, per Einschreiben erfolgen. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs beim Auftragnehmer.

5.4   Bei der Stornierung des Auftrages oder Nichtwahrnehmung eines geplanten Termins/Zeitraumes ergeben sich folgende Ansprüche des Auftragnehmers auf das Entgelt:

        5.4.1  bis 90 Arbeitstage vor dem 1. Termin – 50% der Auftragssumme

        5.4.2  bis 45 Arbeitstage vor dem 1. Termin – 75% der Auftragssumme

        5.4.3  bei späterer Stornierung oder Verschiebung –  100% der Auftragssumme

5.5   Im Falle einer anstehenden Nichtwahrnehmung eines Termins durch den Auftragnehmer aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen Umständen, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, ist der Auftragnehmer dazu berechtigt einen alternativen Trainer/Speaker zu benennen oder einen Ersatztermin zu offerieren. Bei kurzfristigen Ausfällen besteht keine Ersatzpflicht.

6.     Urheberrecht und Verschwiegenheitspflicht

6.1   Der Auftragnehmer erkennt das Urheberrecht von Sven Mölleken an. Dieses Recht bezieht sich sowohl auf die Inhalte, die in Präsenz oder online vermittelt werden, als auch auf die Online-Inhalte der Akademie und etwaige Handouts und Workbooks.

6.2   Es ist untersagt, Ton- oder Bildaufzeichnungen der Inhalte anzufertigen oder die Inhalte Dritten (Nicht-Trainings-Teilnehmern) zur Verfügung zu stellen.

6.3   Der Auftragnehmer ist dazu berechtigt, von jeder Veranstaltung Ton- und Bildaufzeichnungen zu erstellen und diese weiterzuverwenden.

6.4   Der Auftraggeber verpflichten sich, über spezifische Inhalte des Vertrages, als auch die Honorarregelung Stillschweigen zu bewahren.

6.5   Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

7.     Regelungen für Online-Veranstaltungen

7.1   Jeder Teilnehmer stimmt automatisch den Regeln der Online-Veranstaltung zu

7.2   Die Teilnahme ist nur für den vertraglich festgesetzten Personenkreis zulässig. Die Teilnahme weiterer, nicht spezifizierter Personen, ist untersagt. Im Bedarfsfall kann eine ergänzende vertragliche Regelung im Vorfeld getroffen werden.

7.3   Die Teilnehmer sind für den Empfang des Livestreams selbst verantwortlich. Die Zugangsdaten werden den Teilnehmern vorab zugesendet.

8.     Allgemeine Teilnahmebedingungen

8.1   Der Kunde verhält sich vertragswidrig, wenn ein Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, sodass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Vertrag und das Honorar bleiben davon unberührt

8.2   Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

8.4   Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Seminarleiter/Coach/Trainer berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

8.5   Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

8.6   Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

8.7   Veranstaltungen und Seminare ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

9.     Haftung

9.1   Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

9.2   Die Regelung des vorstehenden Absatzes (9.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

10.   Sonstige Bestimmungen

10.1 Für den Fall, dass einzelne Absätze oder Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind, bleiben die übrigen Regelungen unberührt. Es erfolgt eine Regelung durch beide Parteien, die dem Inhalt und dem Zweck der Regelung am nächsten liegt.

10.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht bei allen Bedingungen und deren Durchführung.

10.3 Der Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

Sven Mölleken

Trainer – Coach – Speaker

Goethestr. 8

46047 Oberhausen 

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